Benötige ich für eine klinisch-psychologische Diagnostik eine Überweisung von einer:einem Ärzt:in?
Für die klinisch-psychologische Diagnostik brauchen Sie keine Überweisung.
Kann der klinisch-psychologische Befund von Dritten eingesehen werden?
Nein, der Befund dient lediglich der Beantwortung Ihrer persönlichen Anliegen. Es unterliegt daher Ihnen ob und wem Sie den Befund vorlegen.
Was sind die Vorteile einer privaten Diagnostik?
Bei einer privaten klinisch-psychologischen Diagnostik erhalten Sie oft schnellere Termine als im öffentlichen Gesundheitssystem, wo häufig längere Wartezeiten bestehen. Zudem können wir uns im Rahmen einer privaten Diagnostik ausreichend Zeit für Ihre Anliegen nehmen. Die Ergebnisse werden ausschließlich zur Klärung Ihrer persönlichen Fragen genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie benötigen keine Überweisung.
Besteht die Möglichkeit Online-Termine im Rahmen der Diagnostik/Behandlung/Beratung in Anspruch zu nehmen?
Als Voraussetzungen für eine Online-Einheit stellen Sie bitte sicher, während der Termine ungestört zu sein und eine ausreichend stabile Internetverbindung zu haben.
Was ist der Unterschied zwischen einer klinisch-psychologischen Behandlung und einer Psychotherapie?
In Österreich gibt es klare Unterschiede zwischen klinisch-psychologischer Behandlung und Psychotherapie, obwohl beide Begriffe oftmals synonym verwendet werden. Gemeinsam haben die Ansätze, dass sie darauf abzielen, psychische Gesundheit zu fördern und psychische Störungen zu behandeln. Hier sind die wesentlichen Unterschiede
Zu welchen Zeiten kann ich Sie erreichen?
Ich bin von Montag bis Freitag telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Sollte ich nicht sofort abheben können, rufe ich Sie spätestens am nächsten Tag zurück. Gerne können Sie mir auch eine Nachricht auf der Mobilbox hinterlassen.
Wohin kann ich mich bei Notfällen wenden?
Wie ist Ihre Praxis öffentlich angebunden?
Unterliegen Klinische und Gesundheitspsycholog:innen der Verschwiegenheit?
Klinische Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen sowie deren Hilfspersonen sind gemäß §37 des Psychologengesetzes 2013 (BGBl. I Nr. 182/2013) zur Verschwiegenheit über alle Geheimnisse verpflichtet, die ihnen in Ausübung ihres Berufs oder während der Ausbildung zur Erlangung der fachlichen Kompetenz anvertraut oder bekannt geworden sind.
Erhalte ich eine Refundierung der Kosten durch meinen SV-Träger?
Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Folgende Voraussetzungen sind für Sie relevant:
Weitere Informationen zum Kostenzuschuss finden Sie hier.
Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 09:00 - 20:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
© Sibel Özen-Sonay. Alle Rechte vorbehalten.
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